Evangelische Kirche Pfeddersheim: Kasualien

Kasualien sind geistliche Amtshandlungen, die durch besondere Vor­fälle (casus) ver­an­lasst sind. Es sind dieses im Beson­deren: Taufe, Trauung, Beerdigung, Konfirmation oder Traujubiläen. Kasualien (besonders Konfirmation und Taufe) können auch mit einem normalen Gemeindegottesdienst verknüpft sein

Taufe

Noch in Bearbeitung

Trauung

Das Brautpaar fährt im offenen Cabrio vor, Blumen werden gestreut, alle Blicke richten sich auf die Braut im wunderschönen weißen Kleid, der Hochzeitsmarsch erklingt...

Viele Phantasien und Träume verbinden sich mit dem „schönsten Tag im Leben“. Meistens kommt darin auch die Kirche vor. Sicher zu Recht - schließlich ist ein Traugottesdienst ein feierliches Geschehen in festlicher Atmosphäre.

Was bedeutet eine Trauung?

Etwas so Privates wie die Liebe und der Wille zum weiteren gemeinsamen Leben werden öffentlich gemacht; mehr noch als auf dem Standesamt. Die Hochzeitsgesellschaft als Teil der Gemeinde nimmt Anteil, hört das „Ja“ des Paares: Ja, es ist uns ernst mit der Heirat. Ja, unsere Beziehung ist uns wichtig - wenn es nach uns geht, unser ganzes Leben lang.

Zudem drücken die Brautleute ihr Vertrauen in Gottes Stärkung und Führung aus; sie empfangen den Segen für ihren gemeinsamen Lebensweg.

Die kirchliche Trauung ist keine Eheschließung im juristischen Sinne. Das Brautpaar muss also zuvor standesamtlich geheiratet haben. Die Bestätigung dafür ist spätestens am Tag der Trauung mitzubringen.

Wer kann wo heiraten

Traditionell findet die Trauung in der Wohnortgemeinde statt; für Paare aus Pfeddersheim also in der Pfeddersheimer Kirche. Es ist prinzipiell auch möglich, sich in einer anderen Kirche trauen zu lassen. Das ist meist dann der Fall, wenn die Brautleute eine persönliche Beziehung zu dieser Kirche haben. In der Regel werden sie auch dort vom Wohnortpfarrer bzw . der -pfarrerin getraut. Sollte das nicht möglich sein, übernimmt der Pfarrer der Hochzeitskirche die Trauung. In solchen Fällen erstellt die Wohnortgemeinde eine Bescheinigung (Dimissoriale).

Kirchliche Trauungen sind generell kostenlos. Wer jedoch in einer anderen als der zuständigen Gemeinde heiraten will, muß evtl. die Kosten für Orgel- und Küsterdienste bzw. einen Mietbeitrag für die Kirche tragen.

Eine evangelische Trauung ist möglich, wenn entweder Braut oder Bräutigam Mitglied der evangelischen Kirche sind. Sind beide ausgetreten, kann die Trauung nicht stattfinden.

Im Gespräch mit Pfarrer oder Pfarrerin sollte geklärt werden, was es für die eigene Trauung bedeutet, wenn z.B. einer der Partner nicht getauft oder atheistisch eingestellt ist. Natürlich bietet der Wunsch, sich kirchlich trauen zu lassen, eine gute Gelegenheit, wieder in die Kirche einzutreten oder sich taufen zu lassen.

Sind entweder Braut oder Bräutigam katholisch, kann eine sog. „ökumenische Trauung“ vollzogen werden. Das kann eine nach evangelischer Tradition gefeierte Trauung sein, an der der katholische Pfarrer mitwirkt, oder aber eine katholische Feier, an der die oder der evangelische Geistliche beteiligt ist. Im ersten Fall muß der katholische Ehepartner bei seiner Gemeinde eine Genehmigung (Dispens) einholen.

Ja, wir wollen uns trauen ...

... dann melden Sie sich (am besten telefonisch) im Gemeindebüro an. Tun Sie das möglichst frühzeitig, damit Sie auch an Ihrem Wunschtermin heiraten können. Es ist immer gut, einen Ausweichtermin parat zu haben, da es vorkommen kann, dass in besonders beliebten Hochzeitszeiten Ihr Termin bereits belegt ist.

Der Pfarrer oder die Pfarrerin (je nachdem, wer an dem betreffenden Wochenende Dienst hat) wird mit Ihnen ein Traugespräch führen; in der Regel bei Ihnen zu Hause. Dabei werden organisatorische Fragen geklärt. Es können aber auch Dinge angesprochen werden, über die man sonst eher selten redet. Seien Sie offen und nehmen Sie sich Zeit dafür. Der Pfarrer oder die Pfarrerin möchte Sie persönlich kennenlernen. Sie werden gemeinsam den Ablauf des Traugottesdienstes besprechen und einen Trauspruch festlegen. Außerdem benötigen Sie Ihr Stammbuch, in das die Trauung eingetragen wird.

Hochzeitsjubiläen

Wer lange Jahre verheiratet ist, hat Grund zum Danken. Ein guter Anlaß dafür sind Hochzeitsjubiläen (Silberne oder Goldene Hochzeit). Auch diese können in einem Dankgottesdienst in der Kirche oder - wenn der Gesundheitszustand es so erfordert - in einer Andacht zu Hause gefeiert werden. Ein Gottesdienst kann einen guten und schönen Beginn der Feierlichkeiten bilden. In ihm stehen Sie als Jubiläumspaar und Ihre gemeinsame Geschichte im Mittelpunkt. Sie können sich an Erlebtes und Erfahrenes erinnern und gemeinsam mit der Festgemeinde für diese Zeiten danken. Als Paar wird Ihnen noch einmal (ähnlich wie zu Ihrer Trauung) der Segen Gottes zugesprochen - Gott wird Sie weiterhin auf Ihrem Weg stärken und behüten.

Wenn Sie einen solchen Gottesdienst wünschen, sprechen Sie einfach Ihre Pfarrer an bzw. rufen Sie im Gemeindebüro an. Alles Weitere werden wir vereinbaren. Möchten Sie zu Ihrem Ehrentag von Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin besucht werden, sagen Sie uns auch das bitte oder geben Sie den Termin an das Gemeindebüro weiter. Wir haben leider keine Möglichkeit, Hochzeitsjubiläen in unserer Gemeindedatei einzusehen und benötigen deshalb Ihre Mithilfe.

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Beerdigung

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Sterbeläuten

Seit einiger Zeit haben wir in unserer Kirchengemeinde das Sterbeläuten vereinheitlicht. Damit die Angehörigen von Verstorbenen das Ausläuten ihrer Lieben zuhause oder auf dem Friedhof miterleben und in all der kummervollen Hetze nach einem Sterbefall wenigstens kurz zur Ruhe kommen können, wird für Verstorbene jeweils am nächsten Werktag um 9:00 Uhr geläutet

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Mitglied werden

Jeder Mensch, der in unserer Gemeinde getauft wird, wird damit zugleich in die Evangelische Kirche aufgenommen. Die Taufe ist einmalig und damit lebenslang gültig. Über die Kirchenmitgliedschaft kann jeder Religionsmündige (ab 14 Jahren) selbst entscheiden.

Die Konfirmation stellt eine Bestätigung der (Kinder-)Taufe dar.

Manche Menschen, die im Laufe ihres Lebens ausgetreten waren, wollen gern in die Evangelische Kirche zurückkommen. Darüber freuen wir uns sehr. In einem persönlichen Gespräch wird der Pfarrer bzw. die Pfarrerin mit Ihnen in der Regel über die Motivation Ihres Austritts sprechen und für Fragen offen sein. Mit Ihrer Unterschrift treten Sie in die Evangelische Kirche (wieder) ein. Wer vorher einer anderen Konfession angehörte (z.B. katholisch oder orthodox war), kann übertreten. Die Taufe wird anerkannt.

Wer noch nicht getauft ist, kann nicht ohne Weiteres in die Kirche eintreten. Dazu bedarf es der Taufe - juristisch gesehen ist das Tauf- zugleich das Aufnahmedatum. Natürlich können auch Erwachsene getauft werden. Ein solcher Gottesdienst ist in der Regel sehr eindrücklich, weil Sie (anders als Säuglinge) sich bewußt an ihm beteiligen. Wenden Sie sich mit diesem Wunsch an die Pfarrer bzw. das Gemeindebüro.

Wenn Sie (wieder) in unsere Kirche eintreten wollen, sprechen Sie Herrn Dr. Stroh/Frau Grosche an bzw. rufen Sie im Gemeindebüro an. Wir freuen uns auf Sie und heißen Sie herzlich willkommen.

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